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  • 1.
    book
    Kurzinformation zur Prüfung der EU, 2019 : Vorstellung der Jahresberichte 2019 des Europäischen Rechnungshofs. European Court of Auditors.
    Publication
    Luxembourg : Publications Office, 2020.
    Summary
    Die Kurzinformation zur Prüfung der EU 2019 vermittelt einen Überblick über unsere Jahresberichte zum Gesamthaushaltsplan der EU und zu den Europäischen Entwicklungsfonds für das Haushaltsjahr 2019, in denen wir unsere Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihr zugrunde liegenden Vorgänge vorlegen. Außerdem enthält die Kurzinformation unsere wichtigsten Bemerkungen zu den Einnahmen und den größten Ausgabenbereichen des EU-Haushalts und der Europäischen Entwicklungsfonds wie auch unsere Bemerkungen zur Haushaltsführung und zum Finanzmanagement und zur Weiterverfolgung unserer früheren Empfehlungen. Die vollständige Fassung der Berichte wird auf unserer Website eca.europa.eu veröffentlicht. Der Europäische Rechnungshof ist der unabhängige externe Prüfer der EU. Er warnt vor Risiken, liefert Prüfungssicherheit, weist auf Schwachstellen und vorbildliche Verfahren hin und gibt den politischen Entscheidungsträgern und Gesetzgebern der EU Orientierungshilfe dazu, wie die Verwaltung von EU-Politiken und -Programmen verbessert werden kann. Durch seine Prüfungsarbeit stellt der Hof sicher, dass Bürgerinnen und Bürger der EU erfahren, wie ihre Gelder verwendet werden.
     
  • 2.
    book.ebook
    EU-Unterstützung für produktive Investitionen in Unternehmen [er] : größeres Augenmerk auf Dauerhaftigkeit erforderlich. Sonderbericht Nr. 08, 2018. European Court of Auditors.
    Publication
    [Luxembourg] : [Publications Office], [2018], c2018.
    Summary
    Es ist wichtig, mit EU-Mitteln dauerhafte Ergebnisse über das Ende von Projekten hinaus zu erzielen, um positive Auswirkungen auf die betroffenen Begünstigten und Regionen zu ermöglichen. Im Zeitraum 2000-2013 wurden mehr als 75 Milliarden Euro aus dem EFRE für produktive Investitionen in Unternehmen bereitgestellt. Der Hof stellte fest, dass bei einem erheblichen Anteil der geprüften Projekte die Ergebnisse nicht oder nur zum Teil dauerhaft waren. Wie der Hof schlussfolgerte, war dies in erster Linie darauf zurückzuführen, dass die Kommission und die nationalen/regionalen Behörden bei der Verwaltung sowohl auf Programm- als auch auf Projektebene die Dauerhaftigkeit der Ergebnisse nicht genügend in den Fokus rückten; dies betraf sowohl die Phase der Gestaltung der operationellen Programme als auch die Auswahl-, Überwachungs- und Bewertungsphase. Im verordnungsrechtlichen Rahmen für den Zeitraum 2014-2020 wurden in Bezug auf die Dauerhaftigkeit Verbesserungen eingeführt. Der Hof spricht mit Blick auf die nach wie vor bestehenden Lücken Empfehlungen aus, um die Dauerhaftigkeit der Ergebnisse zukünftiger produktiver Investitionen der EU zu verbessern.
     
  • 3.
    book.ebook
    Jahresberichte über die Ausführung des EU-Haushaltsplans über die Tätigkeiten im Rahmen des achten, neunten, zehnten und elften Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) für das Haushaltsjahr 2019 [er]. European Court of Auditors.
    Publication
    Luxembourg : Publications Office, 2020.
    Summary
    Der Europäische Rechnungshof prüfte die Einnahmen und Ausgaben des EU-Haushalts und gibt sein Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Jahresrechnung und zur Einhaltung der geltenden Rechtsvorschriften bei den Einnahmen- und Ausgabenvorgängen ab.
     
  • 4.
    Investitionen der EU in Kulturstätten [er] : ein Thema, das mehr Aufmerksamkeit und Koordinierung verdient. Sonderbericht, Nr. 08, 2020. European Court of Auditors.
    Publication
    [Luxembourg] : [Publications Office], [2020], c2020.
    Summary
    Für den Kulturbereich lautet das in den Verträgen verankerte übergeordnete Ziel der EU, den Reichtum ihrer kulturellen Vielfalt zu wahren und für den Schutz und die Entwicklung des kulturellen Erbes Europas zu sorgen. Da für Kultur in erster Linie die Mitgliedstaaten zuständig sind, kann die Union lediglich deren Zusammenarbeit fördern und die von ihnen getroffenen Maßnahmen unterstützen oder ergänzen. Der Hof bewertete die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Auswirkungen der EFRE-Investitionen in Kulturstätten sowie die finanzielle und physische Tragfähigkeit dieser Stätten. Er untersuchte die Arbeit der Kommission und bewertete 27 Projekte aus sieben Mitgliedstaaten. Die Prüfung ergab, dass dem derzeitigen Rahmen nicht genügend Aufmerksamkeit zukommt und dass eine stärkere Koordinierung erforderlich ist, um die Wirksamkeit und Tragfähigkeit der EFRE-Investitionen in Kulturstätten zu gewährleisten. Sonderbericht des Hofes gemäß Artikel 287 Absatz 4 Unterabsatz 2 AEUV.
     
  • 5.
    Investitionen der EU in Kulturstätten [er] : ein Thema, das mehr Aufmerksamkeit und Koordinierung verdient. Sonderbericht, Nr. 08, 2020. European Court of Auditors.
    Publication
    [Luxembourg] : [Publications Office], [2020], c2020.
    Summary
    Für den Kulturbereich lautet das in den Verträgen verankerte übergeordnete Ziel der EU, den Reichtum ihrer kulturellen Vielfalt zu wahren und für den Schutz und die Entwicklung des kulturellen Erbes Europas zu sorgen. Da für Kultur in erster Linie die Mitgliedstaaten zuständig sind, kann die Union lediglich deren Zusammenarbeit fördern und die von ihnen getroffenen Maßnahmen unterstützen oder ergänzen. Der Hof bewertete die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Auswirkungen der EFRE-Investitionen in Kulturstätten sowie die finanzielle und physische Tragfähigkeit dieser Stätten. Er untersuchte die Arbeit der Kommission und bewertete 27 Projekte aus sieben Mitgliedstaaten. Die Prüfung ergab, dass dem derzeitigen Rahmen nicht genügend Aufmerksamkeit zukommt und dass eine stärkere Koordinierung erforderlich ist, um die Wirksamkeit und Tragfähigkeit der EFRE-Investitionen in Kulturstätten zu gewährleisten. Sonderbericht des Hofes gemäß Artikel 287 Absatz 4 Unterabsatz 2 AEUV.
     
  • 6.
    book.ebook
    Heranführungshilfe der EU für die Türkei [er] : bislang nur begrenzte Ergebnisse. Sonderbericht Nr. 07, 2018. European Court of Auditors.
    Publication
    [Luxembourg] : [Publications Office], [2018], c2018.
    Summary
    Als wichtiger außenpolitischer Partner und EU-Beitrittskandidat steht die Türkei an der Spitze der Empfängerländer von EU-Hilfen außerhalb der EU. Der Hof prüfte die Wirksamkeit von Heranführungshilfe in Höhe von 3,8 Milliarden Euro in den Bereichen Rechtsstaatlichkeit, Regierungsführung und Humanressourcen. Er stellte fest, dass die Hilfe im Allgemeinen gut konzipiert ist und Projektoutputs erbracht werden. Hauptsächlich aus mangelndem politischen Willen und weil die Kommission kaum auf Bedingungen zurückgegriffen hat, wurde mit der EU-Hilfe jedoch auf einige grundlegende Erfordernisse nicht ausreichend eingegangen, und die Nachhaltigkeit der Ergebnisse ist häufig gefährdet. Daher stuft der Hof die Hilfe als nur begrenzt wirksam ein und empfiehlt eine Reihe von Verbesserungen, unter anderem den gezielteren Einsatz von Mitteln und eine verstärkte Konditionalität.
     
  • 7.
    book.ebook
    Humanitäre Hilfe der EU für Bildung [er] : kommt bedürftigen Kindern zugute, sollte jedoch längerfristig angelegt sein und mehr Mädchen erreichen. Sonderbericht, Nr. 02, 2021. European Court of Auditors.
    Publication
    [Luxembourg] : [Publications Office], [2021], c2021.
    Summary
    Die Kommission hat ihre Hilfen für Bildung in Notsituationen und anhaltenden Krisen im Jahr 2019 auf 10 % ihrer Gesamtmittel für humanitäre Hilfe aufgestockt. Der Hof bewertete, wie diese nunmehr ausgeweitete Unterstützung von der Kommission verwaltet wurde. Er stellte fest, dass die Projekte relevant waren und mit ihnen die angestrebten Ergebnisse erzielt, jedoch weniger Mädchen als Jungen erreicht wurden. Gemessen am Bedarf war die Laufzeit der meisten Projekte in der Stichprobe des Hofes zu kurz, und die Kommission ermittelte nicht ausreichend, inwiefern Möglichkeiten zur Steigerung der Kosteneffizienz bestanden. Bei den meisten Projekten bestand der Nutzen für Kinder zwar nach dem Projektende fort, "Cash for Education"-Projekte trugen jedoch wenig dazu bei, die Abhängigkeit von Bargeldhilfen zu verringern. Der Hof empfiehlt, eine längerfristige Finanzierung bereitzustellen, die Kostenanalyse zu verbessern, Mädchen stärker zu unterstützen und die Nachhaltigkeit von Bargeldhilfeprojekten zu erhöhen. Sonderbericht des Hofes gemäß Artikel 287 Absatz 4 Unterabsatz 2 AEUV.
     
  • 8.
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    Kontrolle staatlicher Beihilfen für Finanzinstitute in der EU [er] : Eignungsprüfung erforderlich. Sonderbericht, Nr. 21, 2020. European Court of Auditors.
    Publication
    [Luxembourg] : [Publications Office], [2020], c2020.
    Summary
    Die Prüfung des Hofes ergab, dass die Kommission im Zeitraum von August 2013 bis Ende 2018 über angemessene Ressourcen und Instrumente einschließlich eines geeigneten organisatorischen Rahmens verfügte, um ihre Kontrolle der staatlichen Beihilfen im Finanzsektor durchzuführen. Allerdings war sie nicht immer in der Lage, diese auch in vollem Umfang zu nutzen. Die Leistungsindikatoren der Kommission gestatteten es nicht, ihre Leistung vollständig zu erfassen. Der Hof stellte fest, dass sich die Marktgegebenheiten im Prüfungszeitraum und bis zum Ausbruch von COVID-19 verbessert hatten und der Regulierungsrahmen Änderungen erfahren hatte, die geltenden Beihilfevorschriften selbst aber seit 2013 nicht abgeändert worden waren. Überdies befand der Hof, dass die Wirksamkeit der von der Kommission ausgeübten Beihilfekontrolle gelegentlich womöglich dadurch beeinträchtigt wurde, dass die Kommission die Einlassung des Mitgliedstaats, die Voraussetzungen für eine ausnahmsweise Genehmigung staatlicher Beihilfen seien gegeben, nicht in jedem Einzelfall hinterfragte. Sonderbericht des Hofes gemäß Artikel 287 Absatz 4 Unterabsatz 2 AEUV.
     
  • 9.
    book.ebook
    Die EU-Fusionskontroll- und Kartellrechtsverfahren der Kommission [er] : Marktaufsicht sollte verstärkt werden. Sonderbericht, Nr. 24, 2020. European Court of Auditors.
    Publication
    [Luxembourg] : [Publications Office], [2020], c2020.
    Summary
    In ihren Kartellrechtsverfahren setzt die Kommission gemeinsam mit den nationalen Wettbewerbsbehörden (NWB) die EU-Wettbewerbsregeln durch. Die Kommission ist auch zuständig für die Kontrolle der Fusionen von Unternehmen, die für den EU-Binnenmarkt von Bedeutung sind. Im Zuge dieser Prüfung untersuchte der Hof, wie wirksam die Kommission im Hinblick auf Fusionen und Kartelle Verstöße gegen die EU-Wettbewerbsregeln aufdeckte und diese Regeln durchsetzte und wie sie mit den NWB zusammengearbeitet hatte. Außerdem untersuchte der Hof, wie die Kommission ihre eigene Leistung bewertete und darüber Bericht erstattete. Er stellte fest, dass die Kommission in ihren Entscheidungen wettbewerbsrechtlichen Bedenken Rechnung getragen hat. Aufgrund der begrenzten Ressourcen waren die Kapazitäten zur Überwachung der Märkte und zur Aufdeckung von Kartellrechtsfällen durch die Kommission jedoch begrenzt. Bedingt durch die wachsenden Datenmengen, die verarbeitet werden müssen, und das Entstehen digitaler Märkte hat die Komplexität der Untersuchungen zugenommen, und bislang sind noch nicht alle Herausforderungen angegangen worden. Die Zusammenarbeit mit den NWB war gut, jedoch könnten einige Aspekte durch eine bessere Koordinierung verbessert werden. Ferner muss die Art und Weise, wie die Kommission die Leistung ihrer Aktivitäten bewertet und darüber berichtet, verbessert werden. Der Hof spricht Empfehlungen aus, die der Kommission dabei helfen sollen, ihre Kapazität zur Aufdeckung von Verstößen gegen die Wettbewerbsregeln und zur Durchsetzung dieser Regeln zu verbessern, enger mit den NWB zusammenzuarbeiten und die Leistungsberichterstattung zu verbessern. Sonderbericht des Hofes gemäß Artikel 287 Absatz 4 Unterabsatz 2 AEUV.
     
  • 10.
    book.ebook
    Humanitäre Hilfe der EU für Bildung [er] : kommt bedürftigen Kindern zugute, sollte jedoch längerfristig angelegt sein und mehr Mädchen erreichen. Sonderbericht, Nr. 02, 2021. European Court of Auditors.
    Publication
    [Luxembourg] : [Publications Office], [2021], c2021.
    Summary
    Die Kommission hat ihre Hilfen für Bildung in Notsituationen und anhaltenden Krisen im Jahr 2019 auf 10 % ihrer Gesamtmittel für humanitäre Hilfe aufgestockt. Der Hof bewertete, wie diese nunmehr ausgeweitete Unterstützung von der Kommission verwaltet wurde. Er stellte fest, dass die Projekte relevant waren und mit ihnen die angestrebten Ergebnisse erzielt, jedoch weniger Mädchen als Jungen erreicht wurden. Gemessen am Bedarf war die Laufzeit der meisten Projekte in der Stichprobe des Hofes zu kurz, und die Kommission ermittelte nicht ausreichend, inwiefern Möglichkeiten zur Steigerung der Kosteneffizienz bestanden. Bei den meisten Projekten bestand der Nutzen für Kinder zwar nach dem Projektende fort, "Cash for Education"-Projekte trugen jedoch wenig dazu bei, die Abhängigkeit von Bargeldhilfen zu verringern. Der Hof empfiehlt, eine längerfristige Finanzierung bereitzustellen, die Kostenanalyse zu verbessern, Mädchen stärker zu unterstützen und die Nachhaltigkeit von Bargeldhilfeprojekten zu erhöhen. Sonderbericht des Hofes gemäß Artikel 287 Absatz 4 Unterabsatz 2 AEUV.
     
  • 11.
    book.ebook
    Nutzung neuer Bildgebungstechnologien zur Überwachung der Gemeinsamen Agrarpolitik [er] : fortschritte insgesamt kontinuierlich, bei der Klima- und Umweltüberwachung jedoch langsamer. Sonderbericht, Nr. 04, 2020. European Court of Auditors.
    Publication
    [Luxembourg] : [Publications Office], [2020], c2020.
    Summary
    Neue Bildgebungstechnologien wie die EU-eigenen Sentinel-Satelliten, die im Rahmen des Copernicus-Programms betrieben werden, könnten die Überwachung der Gemeinsamen Agrarpolitik grundlegend verändern und gleichzeitig Vorteile für die Landwirte und die Umwelt bieten. Der Hof stellte fest, dass die Kommission die Anwendung neuer Technologien durch die Zahlstellen der Mitgliedstaaten insbesondere für das Monitoring von Flächenbeihilfen in Form von Direktzahlungen gefördert hat. Im Jahr 2019 wurden Sentinel-Daten von 15 Zahlstellen in fünf Mitgliedstaaten zur Kontrolle von Beihilfeanträgen verwendet, doch eine Reihe von Hindernissen steht derzeit dem umfassenderen Einsatz neuer Technologien durch die Zahlstellen entgegen. Der Hof empfiehlt der Kommission, diese Hindernisse abzubauen und die neuen Technologien besser für das Monitoring von Umwelt- und Klimaanforderungen zu nutzen. Sonderbericht des Hofes gemäß Artikel 287 Absatz 4 Unterabsatz 2 AEUV.
     
  • 12.
    book.ebook
    Nutzung neuer Bildgebungstechnologien zur Überwachung der Gemeinsamen Agrarpolitik [er] : fortschritte insgesamt kontinuierlich, bei der Klima- und Umweltüberwachung jedoch langsamer. Sonderbericht, Nr. 04, 2020. European Court of Auditors.
    Publication
    [Luxembourg] : [Publications Office], [2020], c2020.
    Summary
    Neue Bildgebungstechnologien wie die EU-eigenen Sentinel-Satelliten, die im Rahmen des Copernicus-Programms betrieben werden, könnten die Überwachung der Gemeinsamen Agrarpolitik grundlegend verändern und gleichzeitig Vorteile für die Landwirte und die Umwelt bieten. Der Hof stellte fest, dass die Kommission die Anwendung neuer Technologien durch die Zahlstellen der Mitgliedstaaten insbesondere für das Monitoring von Flächenbeihilfen in Form von Direktzahlungen gefördert hat. Im Jahr 2019 wurden Sentinel-Daten von 15 Zahlstellen in fünf Mitgliedstaaten zur Kontrolle von Beihilfeanträgen verwendet, doch eine Reihe von Hindernissen steht derzeit dem umfassenderen Einsatz neuer Technologien durch die Zahlstellen entgegen. Der Hof empfiehlt der Kommission, diese Hindernisse abzubauen und die neuen Technologien besser für das Monitoring von Umwelt- und Klimaanforderungen zu nutzen. Sonderbericht des Hofes gemäß Artikel 287 Absatz 4 Unterabsatz 2 AEUV.
     
  • 13.
    book.ebook
    Kontrolle staatlicher Beihilfen für Finanzinstitute in der EU [er] : Eignungsprüfung erforderlich. Sonderbericht, Nr. 21, 2020. European Court of Auditors.
    Publication
    [Luxembourg] : [Publications Office], [2020], c2020.
    Summary
    Die Prüfung des Hofes ergab, dass die Kommission im Zeitraum von August 2013 bis Ende 2018 über angemessene Ressourcen und Instrumente einschließlich eines geeigneten organisatorischen Rahmens verfügte, um ihre Kontrolle der staatlichen Beihilfen im Finanzsektor durchzuführen. Allerdings war sie nicht immer in der Lage, diese auch in vollem Umfang zu nutzen. Die Leistungsindikatoren der Kommission gestatteten es nicht, ihre Leistung vollständig zu erfassen. Der Hof stellte fest, dass sich die Marktgegebenheiten im Prüfungszeitraum und bis zum Ausbruch von COVID-19 verbessert hatten und der Regulierungsrahmen Änderungen erfahren hatte, die geltenden Beihilfevorschriften selbst aber seit 2013 nicht abgeändert worden waren. Überdies befand der Hof, dass die Wirksamkeit der von der Kommission ausgeübten Beihilfekontrolle gelegentlich womöglich dadurch beeinträchtigt wurde, dass die Kommission die Einlassung des Mitgliedstaats, die Voraussetzungen für eine ausnahmsweise Genehmigung staatlicher Beihilfen seien gegeben, nicht in jedem Einzelfall hinterfragte. Sonderbericht des Hofes gemäß Artikel 287 Absatz 4 Unterabsatz 2 AEUV.
     
  • 14.
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    Schutz wilder Bestäuber in der EU [er] : Initiativen der Kommission haben keine Früchte getragen. Sonderbericht, Nr. 15, 2020. European Court of Auditors.
    Publication
    [Luxembourg] : [Publications Office], [2020], c2020.
    Summary
    In den letzten Jahrzehnten sind die Populationsdichte und die Vielfalt wilder Bestäuber in der EU zurückgegangen. Im Jahr 2018 bemühte sich die Kommission durch die Einführung der Initiative für Bestäuber um Koordinierung ihres Ansatzes zur Eindämmung des Rückgangs wilder Bestäuber. Der Hof stellte fest, dass dies den Rückgang kaum aufgehalten hat und die Initiative besser verwaltet werden muss, damit ihre Ziele verwirklicht werden. Darüber hinaus wurden im Rahmen der Biodiversitäts- und der Agrarpolitik sowie durch die Rechtsvorschriften über Pestizide keine angemessenen Maßnahmen zum Schutz wilder Bestäuber bereitgestellt. Der Hof unterbreitet Empfehlungen zur Verbesserung des Schutzes wilder Bestäuber im Rahmen der bestehenden EU-Politiken und -Rechtsvorschriften. Sonderbericht des Hofes gemäß Artikel 287 Absatz 4 Unterabsatz 2 AEUV.
     
  • 15.
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    Schutz wilder Bestäuber in der EU [er] : Initiativen der Kommission haben keine Früchte getragen. Sonderbericht, Nr. 15, 2020. European Court of Auditors.
    Publication
    [Luxembourg] : [Publications Office], [2020], c2020.
    Summary
    In den letzten Jahrzehnten sind die Populationsdichte und die Vielfalt wilder Bestäuber in der EU zurückgegangen. Im Jahr 2018 bemühte sich die Kommission durch die Einführung der Initiative für Bestäuber um Koordinierung ihres Ansatzes zur Eindämmung des Rückgangs wilder Bestäuber. Der Hof stellte fest, dass dies den Rückgang kaum aufgehalten hat und die Initiative besser verwaltet werden muss, damit ihre Ziele verwirklicht werden. Darüber hinaus wurden im Rahmen der Biodiversitäts- und der Agrarpolitik sowie durch die Rechtsvorschriften über Pestizide keine angemessenen Maßnahmen zum Schutz wilder Bestäuber bereitgestellt. Der Hof unterbreitet Empfehlungen zur Verbesserung des Schutzes wilder Bestäuber im Rahmen der bestehenden EU-Politiken und -Rechtsvorschriften. Sonderbericht des Hofes gemäß Artikel 287 Absatz 4 Unterabsatz 2 AEUV.
     
  • 16.
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    Die EU-Fusionskontroll- und Kartellrechtsverfahren der Kommission [er] : Marktaufsicht sollte verstärkt werden. Sonderbericht, Nr. 24, 2020. European Court of Auditors.
    Publication
    [Luxembourg] : [Publications Office], [2020], c2020.
    Summary
    In ihren Kartellrechtsverfahren setzt die Kommission gemeinsam mit den nationalen Wettbewerbsbehörden (NWB) die EU-Wettbewerbsregeln durch. Die Kommission ist auch zuständig für die Kontrolle der Fusionen von Unternehmen, die für den EU-Binnenmarkt von Bedeutung sind. Im Zuge dieser Prüfung untersuchte der Hof, wie wirksam die Kommission im Hinblick auf Fusionen und Kartelle Verstöße gegen die EU-Wettbewerbsregeln aufdeckte und diese Regeln durchsetzte und wie sie mit den NWB zusammengearbeitet hatte. Außerdem untersuchte der Hof, wie die Kommission ihre eigene Leistung bewertete und darüber Bericht erstattete. Er stellte fest, dass die Kommission in ihren Entscheidungen wettbewerbsrechtlichen Bedenken Rechnung getragen hat. Aufgrund der begrenzten Ressourcen waren die Kapazitäten zur Überwachung der Märkte und zur Aufdeckung von Kartellrechtsfällen durch die Kommission jedoch begrenzt. Bedingt durch die wachsenden Datenmengen, die verarbeitet werden müssen, und das Entstehen digitaler Märkte hat die Komplexität der Untersuchungen zugenommen, und bislang sind noch nicht alle Herausforderungen angegangen worden. Die Zusammenarbeit mit den NWB war gut, jedoch könnten einige Aspekte durch eine bessere Koordinierung verbessert werden. Ferner muss die Art und Weise, wie die Kommission die Leistung ihrer Aktivitäten bewertet und darüber berichtet, verbessert werden. Der Hof spricht Empfehlungen aus, die der Kommission dabei helfen sollen, ihre Kapazität zur Aufdeckung von Verstößen gegen die Wettbewerbsregeln und zur Durchsetzung dieser Regeln zu verbessern, enger mit den NWB zusammenzuarbeiten und die Leistungsberichterstattung zu verbessern. Sonderbericht des Hofes gemäß Artikel 287 Absatz 4 Unterabsatz 2 AEUV.
     
  • 17.
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    Die Maßnahmen der EU in den Bereichen Ökodesign und Energieverbrauchskennzeichnung [er] : der wichtige Beitrag zu mehr Energieeffizienz wurde durch erhebliche Verzögerungen und die Nichteinhaltung von Vorschriften geschmälert. Sonderbericht, Nr. 01, 2020. European Court of Auditors.
    Publication
    [Luxembourg] : [Publications Office], [2020], c2020.
    Summary
    Im Rahmen der Ökodesign-Gesetzgebung werden Mindestanforderungen an die Energieeffizienz und ökologische Anforderungen für Haushalts- und Industrieprodukte festgelegt. Durch die EU-Energieetiketten erhalten Verbraucher Informationen über den Energieverbrauch und die Umweltverträglichkeit von Produkten und sind somit besser in der Lage, sachkundige Entscheidungen zu treffen. Der Hof stellte fest, dass die Maßnahmen der EU zwar wirksam zum Erreichen der Ziele der Ökodesign- und Energiekennzeichnungspolitik beigetragen haben, diese Wirksamkeit jedoch durch erhebliche Verzögerungen im Regelungsprozess und die Nichteinhaltung von Vorschriften durch Hersteller und Einzelhändler verringert wurde. Die Empfehlungen des Hofes beziehen sich auf Verbesserungen des Regelungsprozesses und die Art und Weise, in der die Auswirkungen der Politik gemessen werden, sowie Maßnahmen zur Erleichterung des Informationsaustauschs zwischen den Marktüberwachungsbehörden sowie zur Verbesserung der Einhaltung der Politik. Sonderbericht des Hofes gemäß Artikel 287 Absatz 4 Unterabsatz 2 AEUV.
     
  • 18.
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    Meeresumwelt [er] : EU-Schutz ist weit gefasst, aber nicht tiefgreifend. Sonderbericht, Nr. 26, 2020. European Court of Auditors.
    Publication
    [Luxembourg] : [Publications Office], [2020], c2020.
    Summary
    Der Verlust der biologischen Vielfalt der Meere und der Meereslebensräume stellt eine ständige Bedrohung für die Meere Europas dar. In diesem Bericht geht der Hof der Frage nach, wie diese Herausforderung durch zentrale Politiken und Ausgabenprogramme der EU in Teilen des Atlantiks und des Mittelmeers angegangen wird. Ein Rahmen für den Schutz der Meeresumwelt ist zwar vorhanden, doch ist mit den EU-Maßnahmen weder erneut ein guter Umweltzustand der Meere erreicht noch die Fischerei in allen Meeren auf ein nachhaltiges Maß gebracht worden. Die EU-Schutzvorschriften haben nicht zur Wiederherstellung wichtiger Ökosysteme und Lebensräume geführt, Meeresschutzgebiete bieten nur begrenzten Schutz, die Bestimmungen zur Koordinierung der Fischereipolitik mit der Meeresschutzpolitik finden in der Praxis selten Anwendung und ein relativ geringer Teil der verfügbaren Mittel wird für Erhaltungsmaßnahmen verwendet. Im Atlantik verbessern sich die Fischbestände zwar messbar, für das Mittelmeer gilt dies jedoch nicht. Der Hof unterbreitet der Kommission Empfehlungen zur Behebung dieser Probleme gemeinsam mit den Mitgliedstaaten. Sonderbericht des Hofes gemäß Artikel 287 Absatz 4 Unterabsatz 2 AEUV.
     
  • 19.
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    Die Maßnahmen der EU in den Bereichen Ökodesign und Energieverbrauchskennzeichnung [er] : der wichtige Beitrag zu mehr Energieeffizienz wurde durch erhebliche Verzögerungen und die Nichteinhaltung von Vorschriften geschmälert. Sonderbericht, Nr. 01, 2020. European Court of Auditors.
    Publication
    [Luxembourg] : [Publications Office], [2020], c2020.
    Summary
    Im Rahmen der Ökodesign-Gesetzgebung werden Mindestanforderungen an die Energieeffizienz und ökologische Anforderungen für Haushalts- und Industrieprodukte festgelegt. Durch die EU-Energieetiketten erhalten Verbraucher Informationen über den Energieverbrauch und die Umweltverträglichkeit von Produkten und sind somit besser in der Lage, sachkundige Entscheidungen zu treffen. Der Hof stellte fest, dass die Maßnahmen der EU zwar wirksam zum Erreichen der Ziele der Ökodesign- und Energiekennzeichnungspolitik beigetragen haben, diese Wirksamkeit jedoch durch erhebliche Verzögerungen im Regelungsprozess und die Nichteinhaltung von Vorschriften durch Hersteller und Einzelhändler verringert wurde. Die Empfehlungen des Hofes beziehen sich auf Verbesserungen des Regelungsprozesses und die Art und Weise, in der die Auswirkungen der Politik gemessen werden, sowie Maßnahmen zur Erleichterung des Informationsaustauschs zwischen den Marktüberwachungsbehörden sowie zur Verbesserung der Einhaltung der Politik. Sonderbericht des Hofes gemäß Artikel 287 Absatz 4 Unterabsatz 2 AEUV.
     
  • 20.
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    Meeresumwelt [er] : EU-Schutz ist weit gefasst, aber nicht tiefgreifend. Sonderbericht, Nr. 26, 2020. European Court of Auditors.
    Publication
    [Luxembourg] : [Publications Office], [2020], c2020.
    Summary
    Der Verlust der biologischen Vielfalt der Meere und der Meereslebensräume stellt eine ständige Bedrohung für die Meere Europas dar. In diesem Bericht geht der Hof der Frage nach, wie diese Herausforderung durch zentrale Politiken und Ausgabenprogramme der EU in Teilen des Atlantiks und des Mittelmeers angegangen wird. Ein Rahmen für den Schutz der Meeresumwelt ist zwar vorhanden, doch ist mit den EU-Maßnahmen weder erneut ein guter Umweltzustand der Meere erreicht noch die Fischerei in allen Meeren auf ein nachhaltiges Maß gebracht worden. Die EU-Schutzvorschriften haben nicht zur Wiederherstellung wichtiger Ökosysteme und Lebensräume geführt, Meeresschutzgebiete bieten nur begrenzten Schutz, die Bestimmungen zur Koordinierung der Fischereipolitik mit der Meeresschutzpolitik finden in der Praxis selten Anwendung und ein relativ geringer Teil der verfügbaren Mittel wird für Erhaltungsmaßnahmen verwendet. Im Atlantik verbessern sich die Fischbestände zwar messbar, für das Mittelmeer gilt dies jedoch nicht. Der Hof unterbreitet der Kommission Empfehlungen zur Behebung dieser Probleme gemeinsam mit den Mitgliedstaaten. Sonderbericht des Hofes gemäß Artikel 287 Absatz 4 Unterabsatz 2 AEUV.
     
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